Ratgeber · Stand 27.10.2026

Pflegegrad bei ADHS

Erinnern, anleiten, danebenstehen, abfangen. Eltern von Kindern mit ADHS leisten jeden Tag viel, das kaum jemand sieht. Beim Pflegegrad wird genau das bewertet.

Kurz gesagt

  • Eine ADHS-Diagnose allein führt nicht zu einem Pflegegrad. Es zählt, wie selbstständig dein Kind seinen Alltag schafft.
  • Bei ADHS zeigt sich der Bedarf oft beim Einschätzen von Gefahren, beim Verhalten, bei Routinen wie Anziehen und Waschen und bei der Tagesstruktur.
  • Dein Kind wird mit gleichaltrigen Kindern verglichen. Was bei einem Vierjährigen normal ist, ist es bei einem Neunjährigen oft nicht mehr.
  • Beschreibe Häufigkeit und Dauer konkret. „Immer schwierig“ hilft dem Gutachter nicht weiter.

Nicht die Diagnose zählt, sondern der Alltag

Pflegebedürftig ist ein Kind, wenn es wegen gesundheitlicher Gründe in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und deshalb Hilfe von anderen braucht. Diese Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das steht in § 14 SGB XI.

Ein Pflegegrad ist also auch ohne körperliche Pflege möglich. Hilfe heißt auch: erinnern, anleiten, beaufsichtigen, einen Teil übernehmen. Viele Eltern halten diesen Aufwand für normal, weil sie ihn schon so lange leisten.

Die Bereiche, die oft betroffen sind

Der Medizinische Dienst bewertet sechs Bereiche, die Module. Die Mobilität (Modul 1, 10 %) ist bei den meisten Kindern unauffällig. Wichtig sind vor allem diese:

Modul 2 · Verstehen und Planen

Kann dein Kind Gefahren einschätzen, zum Beispiel im Straßenverkehr? Kann es einen Ablauf allein planen und durchhalten? Vergisst es Absprachen sofort wieder?

Modul 3 · Verhalten

Wutanfälle, Impulsdurchbrüche, Aggression gegen Geschwister oder Eltern, Weglaufen, Dinge kaputt machen. Beschreibe, wie oft es passiert, wie lange, was du tust und wie lange es dauert, bis wieder Ruhe ist. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.

Modul 4 · Selbstversorgung (40 %)

Viele Kinder mit ADHS können sich anziehen oder die Zähne putzen, tun es aber nicht ohne Anleitung. Wenn du jeden Morgen jeden Schritt ansagen und kontrollieren musst, ist das Hilfe. Auch beim Essen: dranbleiben, sitzen bleiben, ans Weiteressen erinnern.

Modul 5 · Medikamente und Termine

Wer stellt die Medikamente bereit, wer gibt sie und wer kontrolliert die Einnahme? Wie oft sind Termine bei Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Ergotherapie, und muss dein Kind begleitet werden?

Modul 6 · Alltag und soziale Kontakte

Tagesablauf, Übergänge, Einschlafen, sich sinnvoll beschäftigen, Freundschaften. Wenn Verabredungen nur klappen, wenn du dabei bist und vermittelst, gehört das dazu.

Der Vergleich mit gleichaltrigen Kindern

Bei Kindern wird nur die Hilfe gezählt, die über das hinausgeht, was ein gleichaltriges, gesundes Kind braucht. Ein vierjähriges Kind braucht beim Anziehen Hilfe, das ist normal. Ein neunjähriges Kind, das jeden Morgen Schritt für Schritt angeleitet werden muss, nicht.

Bis zum 11. Geburtstag gibt es dafür in der Begutachtungsrichtlinie eigene Altersvorgaben. Danach wird wie bei Erwachsenen bewertet. Für Kinder unter 18 Monaten gelten Sonderregeln.

Neu seit 01.10.2026: Die überarbeitete Begutachtungsrichtlinie stellt klar, dass auch Aufsicht und Auffordern beim Essen zählen können, wenn ein Kind motorisch allein essen kann, und dass Hilfe bei Angst vor Behandlungen ein eigener Unterstützungsbedarf ist. Eine neue Tabelle zeigt, welche Kriterien in welchem Alter gelten.

Mit und ohne Medikament

Viele Kinder mit ADHS zeigen morgens vor der Tablette, mittags mit Wirkung und abends nach dem Nachlassen ein ganz anderes Bild.

Beschreibe die Tageszeiten getrennt: den Morgen, den Nachmittag und den Abend. Sonst wirkt ein guter Moment im Termin wie der ganze Tag.

Notiere im Pflegetagebuch, wann die Wirkung einsetzt und nachlässt und was in diesen Zeiten an Hilfe nötig ist.

So bereitest du den Termin vor

  1. Pflegetagebuch über 14 Tage. Morgen, Schule, Nachmittag, Abend und Nacht. Was hat dein Kind selbst geschafft, welche Hilfe war nötig, wie oft, wie lange?
  2. Jede Situation in fünf Fragen beschreiben. Was genau passiert? Was schafft dein Kind allein? Welche Hilfe gibst du? Wie oft und wie lange? Was würde ohne dich passieren?
  3. Häufigkeit mit Zeitraum. Statt „ständig“ lieber „an 5 von 7 Abenden, etwa 40 Minuten“.
  4. Unterlagen sammeln. Berichte von Kinderarzt, SPZ, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Therapeuten, Einschätzungen von Kita oder Schule, Medikationsplan. Wichtige Stellen markieren.
  5. Ein Spickzettel. Eine Seite mit euren fünf wichtigsten Beispielen. Ablesen im Termin ist erlaubt.
  6. Dein Kind muss nichts vorführen. Keine Krise provozieren. Schwierige Themen kannst du ansprechen, wenn dein Kind nicht im Raum ist.

Welche Bereiche sind bei euch wichtig?

Der kostenlose Pflegegrad-Alltags-Check führt dich in wenigen Minuten durch euren Alltag. Deine Antworten bleiben in deinem Browser.

Zum kostenlosen Check

Was euch 2026 zustehen kann

PflegegradPunktePflegegeld pro Monat
112,5 bis unter 27kein Pflegegeld
227 bis unter 47,5347 €
347,5 bis unter 70599 €
470 bis unter 90800 €
590 bis 100990 €

Dazu kommen unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (schon ab Pflegegrad 1, für anerkannte Angebote) und ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wenn ihr nur Pflegegeld bekommt, ist regelmäßig ein Beratungsbesuch Pflicht. Und als pflegende Mama oder pflegender Papa können für dich Rentenbeiträge gezahlt werden.

Geplante Reform ab 2027: Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 sollen die Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen (15, 30 und 50 Punkte) und Leistungen zu Budgets werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz bekommen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Wenn der Bescheid nicht passt

Fordere das Gutachten an, falls es nicht beiliegt, und vergleiche es Bereich für Bereich mit eurem Pflegetagebuch. Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Häufige Fragen

Bekommt mein Kind mit ADHS automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Viele Kinder mit ADHS erreichen keinen Pflegegrad, andere schon. Entscheidend ist der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern, nicht die Diagnose.

Zählt es, wenn ich nur erinnere?

Erinnern allein ist nicht automatisch Pflege. Es zählt, wenn dein Kind die Tätigkeit ohne dich nicht anfängt, nicht durchhält oder nicht abschließt. Beschreibe, wie oft du erinnerst, was dabei passiert und was ohne dich geschehen würde.

Mein Kind hat zusätzlich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Zählt das?

Nur dort, wo sie den Alltag betrifft. Schule und Lernen selbst sind Kontext. Mehrere Diagnosen werden nicht addiert, aber der gesamte Hilfebedarf zählt.

Unser Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?

Das Gutachten anfordern, falls es nicht beiliegt, und Bereich für Bereich mit eurem Alltag vergleichen. Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Wie beantrage ich den Pflegegrad?

Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt, sie sitzt bei eurer Krankenkasse. Ab diesem Tag zählt der Antrag. Das Formular kommt danach. Die Pflegekasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Wird mein Kind zu Hause begutachtet?

Bei Kindern unter 14 Jahren und bei der ersten Begutachtung findet der Termin in der Regel als Hausbesuch statt. Video oder Telefon kommen nach den Richtlinien nur in bestimmten Fällen in Betracht, etwa bei Höherstufungen ab 14 Jahren.

Über mich

Ich bin Silja. Ich habe über 10 Jahre bei einer Krankenkasse gearbeitet und weiß, worauf bei Anträgen und Begutachtungen geachtet wird. Gleichzeitig bin ich Mama eines autistischen Kindes mit ADHS. Ich kenne also beide Seiten.

Mehr zur Vorbereitung mit mir

Quellen

Stand: 27.10.2026. Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Niemand kann einen bestimmten Pflegegrad versprechen. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.